Liebe Eltern, liebe Schüler!
soeben erreichte uns die Presserklärung der bayerischen Staatskanzlei vom heutigen Tag mit der freudigen Botschaft:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und - soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist - von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.
Wir beginnen daher ab nächster Woche wieder mit dem Präsenzunterricht. Dazu wird Sie Ihre Lehrkraft persönlich kontaktieren, damit der Stundenplan wieder wie vor dem Lockdown läuft. In einzelne Räume können wir noch nicht, auch hierzu melden sich die Lehrkräfte. Hier die wichtigsten neuen Grundregeln
· Nur Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht, auch kein Geschwisterunterricht
· Unabhängig vom Fach muss ein Mindestabstand von 2 m „durchgehend und zuverlässig eingehalten werden“
· Für das Lehrpersonal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske
· Schüler bis 14 Jahren müssen eine „normale“ Maske tragen, Schüler über 15 Jahre müssen eine FFP2-Maske tragen
· Die Maskenpflicht entfällt nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt
· Hier das überarbeitete Schutz- und Hygienekonzept
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· Überschreitet die 7-Tage Inzidenz den Wert von 100, so ist Präsenzunterricht wieder nicht erlaubt, Stand heute 25.02.2021: Stadt 13, Landkreis 33, also sind wir optimistisch
Herzliche Grüße
Andrea Schärringer Thomas Barisch